© MWTEK | Saskia Schiller
Das Klimaschutzmaßnahmenregister enthält die besonders wirksamen Klimaschutzmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen, und ist öffentlich einsehbar.
Die Umsetzung jeder Maßnahme wird jährlich begutachtet und bewertet. Sollten einzelne Klimaschutzmaßnahmen nicht den gewünschten Fortschritt und die erwarteten Ergebnisse erbringen, erfolgt eine Nachsteuerung. Die zuständigen Ressorts optimieren die bestehenden Maßnahmen oder entwickeln zukünftige Maßnahmen. Alle zwei Jahre wird der aktuelle Stand des Klimaschutzmaßnahmenregisters von der Landesregierung beschlossen.
Die Übergangsbestimmung nach § 17 Abs. 2 Landesklimaschutzgesetz sieht vor, dass das fortgeschriebene Klimaschutzkonzept (Maßnahmenkatalog) die Grundlage des Klimaschutzmaßnahmenregisters bildet.