Den rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden steht für die Umsetzung ihrer klima- und energiepolitischen Zielsetzungen im Kontext der Bauleitplanung eine Vielzahl rechtlicher Instrumente zur Verfügung. Neben die klassischen städtebaurechtlichen Handlungsformen (B.I) treten dabei verschiedene weitere Instrumente aus benachbarten Rechtsgebieten (B.II). Im Regelfall erfordert die Realisierung von Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz, Energie und Klimawandelanpassung bei der Entwicklung eines Baugebiets aufgrund deren Komplexität eine Kombination verschiedener Instrumente. Dies setzt die Kenntnis der hierfür nutzbaren Instrumente voraus – in erster Linie ihrer wesentlichen Merkmale, der besonders praxisrelevanten Anforderungen an ihre Rechtmäßigkeit sowie ihres Steuerungspotentials im Hinblick auf die Umsetzung umwelt- und energiepolitischer Zielsetzungen.