Die wichtigsten Instrumente zur Umsetzung klima- und energiepolitischer Zielsetzungen in der Bauleitplanung finden sich im Ersten Kapitel des Baugesetzesbuchs (§§ 1 bis 135c BauGB), dem Allgemeinen Städtebaurecht:
Bauleitpläne (B.I.1), also Flächennutzungsplan (B.I.1.1) und Bebauungsplan (B.I.1.2),