A.V.1 Begriffsbestimmungen

 

Begriffe, die im weiteren Verlauf des Online-Handbuchs bzw. in seinem thematischen Kontext immer wieder verwendet werden und deren einheitliches Verständnis für die Nutzung des Online-Handbuchs unerlässlich ist, sollen an dieser Stelle kurz erläutert werden. Soweit es sich dabei nicht um gesetzlich definierte Begriffe handelt, wird zur Begriffsbestimmung auf das im Internet frei zugängliche Glossar des Umweltbundesamts[1] Bezug genommen.

  • Bauleitplanung:
    Örtliche räumliche Gesamtplanung (vgl. § 1 Abs. 1 und 2 BauGB). Die Bauleitplanung umfasst die Flächennutzungsplanung, die sich auf das gesamte Gemeindegebiet bezieht und daher vorbereitenden Charakter hat, sowie die im Regelfall aus der Flächennutzungsplanung zu entwickelnde Bebauungsplanung, die parzellenscharf ist und folglich verbindliche Vorgaben für die Bebaubarkeit von Grundstücken macht.  Das Ergebnis der Flächennutzungsplanung bildet der Flächennutzungsplan, die Bebauungsplanung mündet in den Bebauungsplan
     
  • Extrem(wetter)ereignis:
    Ein mit Wetterbedingungen wie Hitze, Sturm oder Starkniederschlag verbundenes Ereignis, das am gegebenen Ort und zur gegebenen Jahreszeit selten ist.
     
  • Klima:
    Im engen Sinn definiert als statistisches Durchschnittswetter, das in einer Region über Monate bis hin zu Tausenden von Jahren herrscht. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (⁠WMO⁠) definierte Zeitraum (= Klimanormalperiode) sind 30 Jahre. Einbezogen sind die Variablen Temperatur, Niederschlag und Wind.
     
  • Klima(folgen)anpassung (auch: Resilienz):
    Initiativen und Maßnahmen, um die Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Es können verschiedene Arten von Anpassungen unterschieden werden, darunter vorausschauende und reaktive, private und öffentliche, autonome und geplante Maßnahmen.
     
  • Klimaschutz (auch: ⁠Mitigation):
    Alle auf die Begrenzung der globalen Erwärmung gerichteten Maßnahmen, das heißt vor allem Maßnahmen zur Minderung der durch menschliches Handeln verursachten ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen.
     
  • Klimawandel:
    Der Begriff des Klimawandels bzw. der anthropogenen ⁠Klimaänderung⁠ bezieht sich in erster Linie auf die aktuelle vom Menschen verursachte Veränderung des globalen und regionalen Klimas. Allgemein umfasst eine Klimaänderung die langfristigen Veränderungen des Klimas, unabhängig davon, ob dies auf natürliche oder anthropogene Ursachen zurückzuführen ist.
     
  • Raumordnung:
    Überörtliche räumliche Gesamtplanung (vgl. § 1 Abs. 1 ROG), wohingegen die Bauleitplanung die örtliche räumliche Gesamtplanung kennzeichnet. Im Rahmen der Raumordnung lassen sich drei Planungsebenen unterscheiden: Die Bundesraumordnung, die Landesplanung und die Regionalplanung.
     
  • Starkregen:
    Der Begriff Starkregen bezeichnet große Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. ⁠Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasserständen und/oder zu Überschwemmungen führen, häufig einhergehend mit Bodenerosion.
     
  • Treibhauseffekt:
    Die Treibhausgase heben durch den sogenannten ⁠Treibhauseffekt⁠ die durchschnittliche Temperatur auf der Erdoberfläche an. Die kurzwelligen Sonnenstrahlen erwärmen die Erdoberfläche. Diese gibt langwellige Infrarotstrahlung ab, welche von den Treibhausgasen aufgenommen und zurück zur Erdoberfläche gesendet wird. Dadurch gelangt weniger Energie ins Weltall und die Temperatur auf der Erdoberfläche steigt. Man unterscheidet zwischen dem natürlichen Treibhauseffekt, der seit Entwicklung der Erdatmosphäre immer stattfindet und das Leben auf der Erde erst ermöglicht hat (ohne natürliche Treibhausgase läge die globale Mitteltemperatur momentan bei etwa -15°C), und dem zusätzlichen anthropogenen Treibhauseffekt.
     
  • Treibhausgas:
    Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der ⁠Atmosphäre⁠, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche thermische Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen. Diese Eigenschaft verursacht den ⁠Treibhauseffekt⁠. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Vielzahl von ausschließlich vom Menschen produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenkohlenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen.

Nach oben