Gemeinden steht zur Festlegung der planungsrechtlichen Anforderungen an die Nutzung eines Gebiets nicht nur das Instrument des Bauleitplans, vor allem des Bebauungsplans, zur Verfügung. Daneben kann die Gemeinde vielmehr weitere städtebauliche Satzungen erlassen. Das allgemeine Städtebaurecht sieht insbesondere den Erlass sog. Innenbereichssatzungen vor (B.I.3.1). Zudem besteht die Möglichkeit des Erlasses einer Außenbereichssatzung (B.I.3.2). Während von Innenbereichssatzungen in der Praxis des Öfteren Gebrauch gemacht wird, sind Außenbereichssatzungen kaum anzutreffen. Dennoch soll im Folgenden auf beide Satzungsarten kurz eingegangen werden.