A.I. Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz

 

Das Online-Handbuch für Kommunen in Rheinland-Pfalz: Klimaschutz, Energie und Klimawandelanpassung in Bebauungsplänen entsteht im unmittelbaren Kontext des Kommunalen Klimapakts Rheinland-Pfalz (im Folgenden: KKP RLP).

In ihrem Gemeinsamen Vorschlag zur Einsetzung eines „Kommunalen Klimapaktes Rheinland-Pfalz“ vom 26.03.2021[1] haben die Geschäftsführungen zweier kommunaler Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz – des Gemeinde- und Städtebunds sowie des Landkreistags –, die Fachabteilungen Klimaschutz und Energie des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz[2] sowie die Energieagentur Rheinland-Pfalz Klimaschutz und Klimawandelanpassung als kommunale Querschnittsaufgabe identifiziert.[3] Zur langfristigen Bewältigung dieser Aufgabe soll der KKP RLP als gegenseitiges Unterstützungsversprechen von Kommunen und Land einschließlich der Energieagentur und des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen etabliert werden.

In der Anlage des Gemeinsamen Vorschlags werden die wesentlichen Herausforderungen und Handlungsfelder benannt, die im Rahmen des KKP RLP anzugehen sind. Zu diesen zählt auch das Handlungsfeld Klimaschutz/Klimawandelfolgenanpassung in der Bauleitplanung (Handlungsfeld Nr. 5). Als zentrale Handlungsbedarfe in diesem Bereich werden aufgeführt:

  • Stärkere Berücksichtigung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen in der kommunalen Bauleitplanung im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung;
  • Aufzeigen von Musterbeispielen und Erfolgsmodellen bzw. vorbildlichen Umsetzungsmaßnahmen;
  • Notwendige Anpassung von Vorschriften.

Das Handlungsfeld Nr. 5 des Gemeinsamen Vorschlags hat – mit gewissen Modifikationen – Eingang in die Gemeinsame Erklärung – Mehr kommunaler Klimaschutz und kommunale Anpassung an die Klimawandelfolgen zum KKP RLP[4] gefunden. Diese Vereinbarung zwischen den rheinland-pfälzischen Ministerien für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie des Innern und für Sport, den kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz – Städtetag, Gemeinde- und Städtebund, sowie Landkreistag – und der Landesgruppe Rheinland-Pfalz des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. trat am 29.11.2022 in Kraft. Sie etabliert den KKP RLP und regelt dessen Geltung zunächst bis Ende 2024. Für die Zeit danach wird im Hinblick auf die Bewältigung der Daueraufgaben des KKP RLP eine Fortschreibung mit langfristiger Perspektive angestrebt.[5]

Die Anlage 1 der Gemeinsamen Erklärung stellt die verschiedenen Handlungsfelder des KKP RLP einschließlich der jeweils wichtigsten Handlungsbedarfe dar. Das Handlungsfeld Nr. 5 Klimagerechte Bauleitplanung, das aus dem Handlungsfeld Klimaschutz/Klimawandelfolgenanpassung in der Bauleitplanung des Gemeinsamen Vorschlags hervorgegangen ist, identifiziert folgende Handlungsbedarfe als besonders bedeutsam:

  • Unterstützung bei der stärkeren Berücksichtigung von Klimaschutz- und Klimawandelfolgenanpassungsaspekten in der kommunalen Bauleitplanung (u. a. Flächeninanspruchnahme) im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung;
  • Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen;
  • Überprüfung vorhandener / Vorgabe neuer raumordnerischer Ziele und Grundsätze mit Bezug zu (kommunalem Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen.

 


[1] Als Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz online abrufbar unter: https://www.gstb-rlp.de/gstbrp/Publikationen/Pressemeldungen/2021/Klimaschutz%20wird%20vor%20Ort%20gemacht!/Kommunaler-Klimapakt-RLP-2603202.pdf (zuletzt abgerufen am 09.08.2023).

[2] Inzwischen: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz.

[3] Gemeinsamer Vorschlag (Fn. 1), S. 3.

[4] Online abrufbar unter: https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Energie_und_Klimaschutz/8._Kommunaler_Klimapakt_RLP/Gemeinsame_Erklaerung_mit_Unterschrift.pdf (zuletzt abgerufen am 15.08.2023).

[5] Gemeinsame Erklärung (Fn. 4), S. 7.

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