B.II. Sonstige Instrumente

 

Neben den städtebaurechtlichen Instrumenten verfügen die Kommunen über weitere Instrumente zur Umsetzung klima- und energiepolitscher Ziele, die in engem Zusammenhang mit der Bauleitplanung stehen. Bei diesen handelt es sich um örtliche Bauvorschriften i. S. d. § 88 LBauO (B.II.1), ortsrechtliche Beschränkungen des Anlagenbetriebs und der Brennstoffverwendung auf der Grundlage von § 3a LImSchG (B.II.2) und die kommunalrechtliche Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang nach § 26 GemO (B.II.3).