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Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen © iStock.com/Airubon

Klimaschutz in Rheinland-Pfalz
 

Landesklimaschutzgesetz

Rheinland-Pfalz war 2014 eines der ersten Bundesländer mit einem Landesklimaschutzgesetz. Die Fortschreibung des Gesetzes befindet sich aktuell in der Vorbereitung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Anstrengungen den Klimaschutz voranzutreiben, als eines der ersten Bundesländer mit dem Landesklimaschutzgesetz (LKSG) am 19. August 2014 gesetzlich verankert. Das LKSG schreibt unter anderem verbindliche Ziele für die Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase fest. Bis zum Jahr 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 90% reduziert werden (§ 4). Die Landesverwaltung soll bis 2030 treibhausgasneutral sein (§ 9).

Die Regierungsparteien haben sich mit dem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die bilanzielle Treibhausgasneutralität bereits in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 zu erreichen. Dafür wird das LKSG aktuell weiterentwickelt.

 

Arbeitsgrundlage zur Fortschreibung des Landesklimaschutzgesetzes

Am 16.10.2023 hat der Ministerrat Rheinland-Pfalz Leitlinien für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 beschlossen. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage der „Wasserstoffstudie mit Roadmap RLP“, der im Auftrag des Klimaschutzministeriums erstellten Treibhausgasstudie „Treibhausgasneutrales Rheinland-Pfalz 2035/2040“ zur Ermittlung von sektorspezifischen Treibhausgasemissionsgrenzen sowie mit Blick auf die positive Entwicklung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Beide Studien zeigen: Treibhausgasneutralität in Rheinland-Pfalz bis 2040 ist möglich.

Die Wasserstoffstudie mit Roadmap RLP beschreibt regionalspezifisch die zukünftigen Energiebedarfe in Rheinland-Pfalz bis 2045 für die einzelnen Sektoren differenziert für die Energieträger Strom, Gas und Wasserstoff. Dabei werden die transformationsbasierten Entwicklungen im Bereich Industrieprozesse, Wärmeversorgung, Mobilität und Erneuerbarer Energieausbau in Mehr-Jahresperioden geschätzt. Die Studie bildet dabei auch den Bedarf an Erzeugungs- und Energietransportkapazitäten und somit den Infrastrukturausbaubedarf regional gezielt und abgestimmt mit den Stakeholdergruppen im Land ab. Insbesondere wird dabei der Hochlauf der Wasserstoff- und Stromkapazitäten im Rahmen der Transformation in den Fokus genommen.

Die Treibhausgasstudie beschreibt hingegen die grundsätzliche Erreichbarkeit der Klimaschutzziele von Rheinland-Pfalz in einem Korridor bis spätestens 2040 auf Basis des Koalitionsvertrags und bildet diese auf Sektorebene methodisch in Analogie zu den Bundessektorzielen ab.

Diese Basisszenarien können bei der operativen Umsetzung durch Alternativszenarien ersetzt werden, wenn sich diese für Rheinland-Pfalz als praxisrelevanter darstellen. Wichtig ist dabei, dass das entsprechende Klimaziel – d.h. die angestrebte Absenkung der Treibhausgasemissionen im definierten Zeitraum – darüber erreicht und durch konkrete Maßnahmen hinterlegt wird. So plant die Landesregierung z.B. konkret für die Sektoren Industrie, Gebäude, Verkehr und Energiewirtschaft die Planungsannahmen und Energiebedarfe der Wasserstoffstudie als Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes zu hinterlegen.

Die Erreichung des rheinland-pfälzischen Klimaschutzziels bis spätestens 2040 steht nicht im Wettbewerb mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, sondern zielt vielmehr auf die Planungssicherheit für Wirtschaft und Bevölkerung ab. Im Zentrum des ambitionierten rheinland-pfälzischen Ziels steht das gemeinsame Einsparen von Treibhausgasen auf allen Ebenen: Land, Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundvoraussetzung für die Zielerreichung ist, dass auf Bundes- und EU-Ebene die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Transformationsprozesse insbesondere in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie schnell Fahrt aufnehmen.

Der Landesregierung ist es dabei wichtig, die notwendige Transformation sozial gerecht auszugestalten. Weiter profitiert Rheinland-Pfalz vom hohen Waldanteil als Treibhausgassenke. Wir müssen unsere Wälder gegenüber den veränderten klimatischen Rahmenbedingungen resilient machen, um auch in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre unvermeidliche Restemissionen ausgleichen zu können. Ziel ist es, eine nachhaltige und erfolgreiche Klimawende für Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund eines leistungsfähigen sowie zukunftsorientierten Wirtschaftsstandortes zu schaffen, den wir erhalten und weiterentwickeln wollen.

Private Investitionen sind genauso notwendig wie die Marktdurchdringung von treibhausgasneutralen Technologien und deren rechtlicher Ermöglichung. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2040 sind neue technologische Entwicklungen wie die Marktdurchdringung mit grünem Wasserstoff sowie eine starke Energieeffizienz, etwa im Gebäudesektor, zentral. Die Landesregierung ist in ihrem Handlungsrahmen offen, solange mit entsprechenden Maßnahmen die Klimaschutzziele erreicht werden.  Die Landesregierung wird sich hierzu mit den relevanten Beteiligten aus Wirtschaft und Gesellschaft regelmäßig und strukturiert bzgl. der Entwicklungen und Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität austauschen und ihr Handeln an den sich stets weiter entwickelnden Erfordernissen ausrichten – beispielsweise bei der Entwicklung des Energiebedarfs und dem Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur.

Die Landesregierung plant unter Federführung des Klimaschutzministeriums für die zweite Hälfte der Legislaturperiode eine Änderung des Landesklimaschutzgesetzes. Die nun beschlossenen Leitlinien umfassen sektorenbezogene Treibhausgasemissionsgrenzen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung einzelner Maßnahmen bleibt dabei in Verantwortung der fachlich zuständigen Ressorts, während das Klimaschutzministerium den Gesamtprozess im Rahmen des Regierungsprojekts „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“ steuert.

Mainz, den 15. November 2023

 

Klimaschutzbericht

Der Klimaschutzbericht Rheinland-Pfalz bündelt alle Informationen rund um den Klimaschutz im Bundesland. Das Landesziel einer Reduzierung der Treibhausgase um 40 Prozent bis 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 wurde mit 39 Prozent beinahe erreicht.

Gemäß § 7 Landesklimaschutzgesetz (LKSG) ist die Landesregierung verpflichtet, über die Entwicklungen im Bereich Klimaschutz zu berichten. Das zuständige Klimaschutzministerium hat zuletzt den Klimaschutzbericht 2022 veröffentlicht. Der Bericht stellt die bisherige Entwicklung des Klimawandels und der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 dar. Zentrale Kernaussagen des Berichtes:

  • Das Land hat das Ziel (§ 4 LKSG) bis zum Jahr 2020 die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 zu senken, mit einem Minus von knapp 39 Prozent beinahe erreicht.
  • Die bodennahe mittlere Jahrestemperatur ist seit Beginn der systematischen Aufzeichnungen Ende des 19. Jahrhunderts von 8,1 Grad Celsius (Periode 1881 bis 1910) um 1,6 auf 9,7 Grad Celsius (Periode 1992 bis 2021) angestiegen.
  • Im Jahr 2020 emittierte der Industriesektor 35 Prozent des gesamten rheinland-pfälzischen Treibhausgasvolumens, gefolgt von den Sektoren Gebäude und Verkehr mit respektive 26 Prozent und 25 Prozent.
  • Seit der letzten Fortschreibung des Landesklimaschutzkonzeptes (2020) sind 101 der insgesamt 107 Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes in der Durchführung oder bereits abgeschlossen.

Der Bericht beschreibt auch die Rahmenbedingungen für den Klimaschutz. Das Bundesland kann die Klimaschutzziele nur im Zusammenwirken mit dem Bund und der EU erreichen. Daneben ermöglicht das Dokument einen Einblick in ausgewählte Klimaschutz-Maßnahmen und Initiativen der Landesregierung. Der Bericht knüpft an den Klimaschutzbericht aus dem Jahr 2017 beziehungsweise die Berichte im Rahmen der Klimaschutzkonzepterstellung und -fortschreibung.