Das Land Rheinland-Pfalz trägt im eigenen Handlungsbereich eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz und übernimmt hierin eine allgemeine Vorbildfunktion. Entsprechend soll die Landesverwaltung gemäß Landesklimaschutzgesetz (§ 9) in den Bereichen Staatlicher Hochbau, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen bereits bis 2030 klimaneutral aufgestellt werden, die Forstverwaltung sogar schon bis 2025. Dafür sind alle bilanzierten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) auf ein Minimum zu reduzieren.
Im Jahr 2018 betrugen die THG-Emissionen der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz 210 Kilotonnen CO2-Äquivalente. Der Wärme- und Strombereich (47 Prozent und 34 Prozent) verursachte das Gros der Emissionen.
Die FutureCamp Climate GmbH hat eine CO2-Startbilanz für die Landesverwaltung erstellt. Im Referenzjahr 2018 lagen die THG-Emissionen der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz mitsamt den Hochschulen bei 210 Kilotonnen CO2-Äquivalente. Die Liegenschaften mit den Bereichen Wärme (47 Prozent) und Strom (34 Prozent) sind maßgeblich für die THG-Bilanz. Der Fuhrpark schlägt mit ca. 13 Prozent und die Dienstreisen mit drei Prozent zu Buche. Abfall und Abwasser machen zwei Prozent und die Beschaffung ein Prozent der Gesamtbilanz aus. Veranstaltungen der Landesverwaltung verursachen ebenfalls THG-Emissionen. Aufgrund hoher Unsicherheiten der Daten, z.B. der unterschiedlichen Anfahrtslängen und Wahl der Verkehrsmittel, gehen diese nicht in die Startbilanz ein. Nach einer ersten Abschätzung wurden 2018 ca. acht Kilotonnen CO2-Äquivalente im Rahmen von Veranstaltungen emittiert.
Jährliches THG-MonitoringDas Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung wird durch ein Monitoring auf Basis quantitativer Erhebungen entlang sog. Emissions-Kategorien (Scopes) nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol) überprüft. Ausgangspunkt für das jährlich stattfindende Monitoring ist die Startbilanz der Treibhausgasemissionen zum Bezugsjahr 2018, die für alle Ressorts und die Staatskanzlei erstmalig aufgestellt wurde. Bilanziert werden „direkte Emission“ (Scope 1), bspw. aus dem Betrieb des eigenen Heizkessels oder Fuhrparks, „indirekte Emissionen“ (Scope 2) aus der Nutzung von eingekaufter Energie wie der eigene Strom- oder Wärmeverbrauch sowie „weitere indirekte Emissionen“ (Scope 3), z.B. aus Dienstreisen, Abfall und Abwasser. |
Der Fahrplan für die Landesverwaltung zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2030.
Die THG-Bilanz der Landesverwaltung zeigt, dass die drei Kernbereiche „Wärme“, „Strom“ und „Mobilität“ entscheidend für das Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung sind. Demnach zur Zielerreichung erforderlich sind (a) der vollständige Austausch von Öl- bzw. Gasheizungen gegen erneuerbare Wärmebereitstellung, (b) der Bezug von 100 Prozent Ökostrom in allen Landesliegenschaften und (c) die Umstellung des Fuhrparks auf Antriebe durch erneuerbare Energiequellen, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Im damaligen Umweltministerium wurde hierzu ein Pilotprojekt durchgeführt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen wurde der Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung (Anlage A; Anlage B) für Rheinland-Pfalz entwickelt.