Der Beitritt von Ortsgemeinden kann nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden und der Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde. Für den Beitritt einer Verbandsgemeinde ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend, dass alle Ortsgemeinden dem KKP beitreten. Dies wirkt sich keinesfalls negativ auf den Beitritt aus. Sollten Ortsgemeinden die Absicht haben, beizutreten, aber den Ratsbeschluss erst später fassen können, bitten wir, wie folgt zu verfahren:
Die Verbandsgemeindeverwaltung teilt die Auflistung der Ortsgemeinden auf Seite 4 der Beitrittserklärung in zwei Teile:
a) Ortsgemeinden - Rat hat beschlossen
b) Ortsgemeinden - Ratsbeschluss steht noch aus
Die Anlage 1 (Listung der Maßnahmen) wird sowohl für alle Ortsgemeinden nach a) beigefügt (Maßnahmen gemäß Ratsbeschluss) als auch für die Ortgemeinden nach b); für diese sollten dann die Maßnahmen angegeben werden, die für die Beratung im Gemeinderat vorgeschlagen sind.
Auf diese Weise können auch Maßnahmen der später beschließenden Ortsgemeinden bereits bei der Konzeption der Beratungsangebote einbezogen werden. Es besteht auch die Option, im Verbund der Verbandsgemeinde mit einzelnen oder allen Ortsgemeinden gemeindeübergreifende Maßnahmen oder Projekte zu benennen, die in Trägerschaft einer der beteiligten Kommunen durchgeführt werden. In diesem Fall können solche Maßnahmen auch von den Gemeinden benannt werden, die nicht selbst Träger der Maßnahme werden.